Auf mehrfachen Wunsch wird der Blog um die Rubrik "Gestohlene Gemälde"
erweitert.
Voraussetzung ist natürlich die Eintragung in das Werkverzeichnis und die Veröffentlichung des Fotos im Blog.
Nach Übermittlung des Diebstahls und der bearbeitenden Polizeidienststelle, nebst Aktenzeichen und Telefonnummer, wird das Gemälde im Werkverzeichnis als gestohlen markiert.
Nach BGB gilt, kein gutgläubiger Erwerb abhanden gekommener Sachen.
Der Service ist kostenfrei. Es wird von uns keine Haftung übernommen oder Strafanzeige etc. erstattet.
Wie erkenne ich vor Ort, ob ein Gemälde in das Werkverzeichnis eingetragen ist oder nicht? Nach jeder Eintragung und Veröffentlichung erhält der Eigentümer einen Aufkleber mit der Eintragungsnummer im Werkverzeichnis. Diesen Aufkleber kann er hinten auf dem Rahmen schonend anbringen.
Die Werke sind in der Regel wie folgt gekennzeichnet:
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